Unfallversicherung UBR für Kinder

Der Unfallschutz mit Geld-zurück-Garantie

Jedes Jahr erleiden fast zwei Millionen Kinder einen Unfall. Private Vorsorge ist deshalb unverzichtbar, etwa durch eine Kinderunfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung (UBR).

Häufige Fragen zu Allianz Unfallversicherung UBR für Kinder

Welche besonderen Leistungen bieten die Unfallversicherungen der Allianz für mein Kind?

Die Leistungen unserer Unfallversicherungen gehen über reine Geldleistungen hinaus: Bei Unfällen im Ausland stehen wir mit Rat und Tat zur Verfügung und organisieren bei Bedarf einen Rücktransport – auch dann, wenn Ihr Kind nicht mit Ihnen reist.

Leistungen aus der Unfallversicherung erhalten Sie für Ihr Kind auch bei Vergiftungen, Infektionen durch Zeckenstiche und Gesundheitsschädigungen durch Impfungen.

Ein zusätzliches Plus: Nach einem schweren Unfall des versicherten Kindes (Invalidität ab 70 Prozent) oder bei Tod des Versicherungsnehmers führen wir die UBR wie vereinbart weiter – beitragsfrei. Der Versicherungsschutz bleibt unverändert und zum Ablauf steht das volle Kapital zur Verfügung.

Sind alle Unfälle versichert?

Ja, bis auf wenige Ausnahmen. Nicht versichert sind Unfälle zum Beispiel, wenn die Gesundheitsschädigung vorsätzlich herbeigeführt wird. Werden die Unfallfolgen durch Krankheiten verstärkt, können Geldleistungen der Unfallversicherung gekürzt werden.

Für Kinder welchen Alters kann ich eine Unfallversicherung bei der Allianz abschließen?

Eine Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung können Sie für Ihr Kind abschließen, wenn es noch nicht 13 Jahre alt ist. Danach können Sie die Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung für Erwachsene wählen.

Wie lange gilt eine Kinderunfallversicherung bei der Allianz?

Die Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung wird mindestens bis zum 21. Lebensjahr abgeschlossen und hat einen festen Ablauftermin. Eine längere Laufzeit ist möglich.

Welche Leistungen bietet die garantierte Beitragsrückzahlung?

Zusätzlich zum Versicherungsschutz bei Unfällen erwerben Sie bei der Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung einen Anspruch auf Rückzahlung Ihrer geleisteten Beiträge im Erlebens- oder Todesfall. Der Rückzahlungsanspruch entspricht bei jährlicher Zahlung dem von Ihnen gezahlten Beitrag abzüglich der Versicherungssteuer (derzeit 3,8 Prozent). Bei Verträgen mit Zahlung eines Einmalbeitrages entspricht er dem eingezahlten Betrag.

Die Leistungen aus der Beitragsrückzahlung garantieren wir unabhängig davon, ob Sie Leistungen aus der Unfallversicherung erhalten haben.